4 Antrag 4 Vergabe 2010
Auszug aus den Richtlinien für die Sportförderung im Saale-Orla-Kreis - Sportförderrichtlinien - vom 25.05.2009 1. Grundsätzliches
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden folgende Maßnahmen und Projekte: 3. Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger gelten der Saale-Orla-Kreissportbund e.V. sowie
Sportvereine und -verbände, wenn sie ihren Sitz im Saale-Orla-Kreis
haben, im Vereinsregister eingetragen sind, dem Saale-Orla-Kreissportbund
angehören sowie gemeinnützige Zwecke verfolgen und nachweisen.
4. Antragsverfahren
Die Förderung ist auf den Antragsformularen ... zu beantragen. Die Anträge
sind vom Träger der Maßnahme an den Saale-Orla-Kreissportbund e.V.
einzureichen. 1. Förderung der sportlichen Jugendarbeit Zuwendungsfähig sind die Ausgaben (Startgebühren, Transport-, Unterkunftskosten u.s.w.) für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Landesmeisterschaften und analogen Veranstaltungen. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert. Die Förderung ist abhängig von einer angemessenen Eigenbeteiligung der Träger. Die Zuwendung kann bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Zuwendungsfähig sind weiterhin die Ausgaben (Startgebühren, Transport-,
Unterkunftskosten, Kampfrichterentschädigungen usw.) zur Organisation
und Durchführung von Trainingslagern sowie ähnlichen Veranstaltungen,
die zur Erhöhung des sportlichen Angebotes für Kinder und Jugendliche
beitragen. Die Zuwendung kann bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten
betragen. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert. Ziel der Förderung ist es, den Saale-Orla-Kreissportbund sowie Vereine und Verbände anläßlich der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung zu unterstützen.
Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Kreisjugendspielen, Kreis-,
Bezirks-, Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, internationalen
Veranstaltungen sowie Länderwettkämpfe (Startgebühren,
Kampfrichterentschädigungen, Transport-, Unterkunftskosten usw.). 3. Bezuschussung der Trainingsstunden lizenzierter Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliche Übungsleiter, die im Bereich des Kinder- und Jugendsportes tätig sind, zu unterstützen. Übungsleiter mit einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes erhalten eine einmalige finanzielle Bezuschussung. Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird jährlich im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel festgelegt. 4. Beschaffung langlebiger Sportgeräte Ziel der Förderung ist es, Vereine und Verbände mit Sportgeräten so auszustatten, daß der Sportbetrieb möglichst wirkungsvoll durchgeführt werden kann. Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die mindestens 3 Jahre bei normaler Abnutzung verwendet werden können, der unmittelbaren Sportausübung dienen und deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 100,00 €uro beträgt. Ausnahmeregelungen sind bei bestimmten Sportarten möglich (Gymnastik, Aerobic usw.). Die Zuwendung beträgt maximal 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben (als zuwendungsfähige Ausgaben gelten die günstigsten der in den Angeboten der Lieferfirmen abgegebenen Bedingungen). Die Förderhöhe kann maximal 2.000,00 €uro betragen. 5. Ehrungen Dem Saale-Orla-Kreissportbund e.V. kann im Rahmen der Ehrenordnung für Sportvereine zu Vereinsjubiläen eine finanzielle Zuwendung für Urkunden, Plaketten und Trophäen gewährt werden.
Sportvereinen kann anläßlich ihres Vereinsjubiläums, zur
Auszeichnung und Ehrung verdienstvoller Sportfreunde eine finanzielle Zuwendung
für Ehrengeschenke gewährt werden. Teil C Förderungsausschluß Bei nachgewiesenem Mißbrauch durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Antragstellung erfolgt ein Ausschluß von der Gewährung der Fördermaßnahme. |
|
| Zurück zur Selbstdarstellung | |