4 Antrag               4  Vergabe 2010

 

Auszug aus den

Richtlinien für die Sportförderung im Saale-Orla-Kreis

- Sportförderrichtlinien -

vom 25.05.2009

1. Grundsätzliches

  1. Der Saale-Orla-Kreis gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zur Förderung des Sportes im Landkreis.
  2. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  3. Die bestätigten Sportfördermittel werden entsprechend der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung 4 Wochen nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung an der Saale-Orla-Kreissportbund zur Verwendung entsprechend dieser Richtlinie überwiesen.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden folgende Maßnahmen und Projekte:
- sportliche Jugendarbeit,
- Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung,
- Trainingsstunden für lizenzierte Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes,
- Kauf von langlebigen Sportgeräten,
- Ehrungen.

3. Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger gelten der Saale-Orla-Kreissportbund e.V. sowie Sportvereine und -verbände, wenn sie ihren Sitz im Saale-Orla-Kreis haben, im Vereinsregister eingetragen sind, dem Saale-Orla-Kreissportbund angehören sowie gemeinnützige Zwecke verfolgen und nachweisen.
Sie müssen zur Zeit der Antragstellung mindestens ein halbes Jahr bestehen.

4. Antragsverfahren

Die Förderung ist auf den Antragsformularen ... zu beantragen. Die Anträge sind vom Träger der Maßnahme an den Saale-Orla-Kreissportbund e.V. einzureichen.
Anträge zur Förderung
- der sportlichen Jugendarbeit,
- von Sportveranstaltungen von überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung,
- zum Kauf von langlebigen Sportgeräten,
- von Ehrungen
sind bis zum 30.04. des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen.

Anträge zur Förderung
- von Trainingsstunden für lizenzierte Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsports sind bis 30.09. des jeweiligen Haushaltsjahres einzureichen.

1. Förderung der sportlichen Jugendarbeit 

Zuwendungsfähig sind die Ausgaben (Startgebühren, Transport-, Unterkunftskosten u.s.w.) für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Landesmeisterschaften und analogen Veranstaltungen. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert. Die Förderung ist abhängig von einer angemessenen Eigenbeteiligung der Träger. Die Zuwendung kann bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Zuwendungsfähig sind weiterhin die Ausgaben (Startgebühren, Transport-, Unterkunftskosten, Kampfrichterentschädigungen usw.) zur Organisation und Durchführung von Trainingslagern sowie ähnlichen Veranstaltungen, die zur Erhöhung des sportlichen Angebotes für Kinder und Jugendliche beitragen. Die Zuwendung kann bis zu 25% der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert.

2. Förderung von Sportveranstaltungen von besonderer sportlicher Bedeutung 

Ziel der Förderung ist es, den Saale-Orla-Kreissportbund sowie Vereine und Verbände anläßlich der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher und besonderer sportlicher Bedeutung zu unterstützen.

Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Kreisjugendspielen, Kreis-, Bezirks-, Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, internationalen Veranstaltungen sowie Länderwettkämpfe (Startgebühren, Kampfrichterentschädigungen, Transport-, Unterkunftskosten usw.).
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme. Sie kann maximal 1.000,00 €uro betragen. Verpflegungsleistungen werden nicht gefördert.

3. Bezuschussung der Trainingsstunden lizenzierter Übungsleiter im Bereich des Kinder- und Jugendsportes

Ziel der Förderung ist es, ehrenamtliche Übungsleiter, die im Bereich des Kinder- und Jugendsportes tätig sind, zu unterstützen.

Übungsleiter mit einer gültigen Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes erhalten eine einmalige finanzielle Bezuschussung. Die Höhe der finanziellen Zuwendung wird jährlich im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel festgelegt.

4. Beschaffung langlebiger Sportgeräte

Ziel der Förderung ist es, Vereine und Verbände mit Sportgeräten so auszustatten, daß der Sportbetrieb möglichst wirkungsvoll durchgeführt werden kann. Gefördert wird die Beschaffung von Sportgeräten, die mindestens 3 Jahre bei normaler Abnutzung verwendet werden können, der unmittelbaren Sportausübung dienen und deren Einzelbeschaffungspreis mindestens 100,00 €uro beträgt. Ausnahmeregelungen sind bei bestimmten Sportarten möglich (Gymnastik, Aerobic usw.).

Die Zuwendung beträgt maximal 33% der zuwendungsfähigen Ausgaben (als zuwendungsfähige Ausgaben gelten die günstigsten der in den Angeboten der Lieferfirmen abgegebenen Bedingungen). Die Förderhöhe kann maximal 2.000,00 €uro betragen.

5. Ehrungen  

Dem Saale-Orla-Kreissportbund e.V. kann im Rahmen der Ehrenordnung für Sportvereine zu Vereinsjubiläen eine finanzielle Zuwendung für Urkunden, Plaketten und Trophäen gewährt werden.

Sportvereinen kann anläßlich ihres Vereinsjubiläums, zur Auszeichnung und Ehrung verdienstvoller Sportfreunde eine finanzielle Zuwendung für Ehrengeschenke gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendungen im Rahmen der Ehrenordnung des Saale-Orla-Kreissportbund e.V. kann maximal 50% betragen. Die Zuwendungen für Sportvereine zu Vereinsjubiläen beträgt maximal 150,00 €uro.

Teil C Förderungsausschluß

Bei nachgewiesenem Mißbrauch durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Antragstellung erfolgt ein Ausschluß von der Gewährung der Fördermaßnahme.

 
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